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im Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.
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Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren: So werden Sie Mitglied!

Um im VPK aufgenommen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Beitrittserklärung
2. Leistungsbeschreibung
3. Betriebserlaubnis
4. Entgeltvereinbarung
5. Datenerhebungsbogen

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Hinweise:
Eine gültige Betriebserlaubnis wird beim zuständigen Landesjugendamt beantragt. Die Entgeltvereinbarung wird beim und mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt verhandelt.

Benutzen Sie das Kontaktformular, wenn Sie weitere Fragen an uns stellen möchten.



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VPK - Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend-, und Sozialhilfe in Baden-Württemberg e.V.
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