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Qualitätsmerkmale |
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Leitlinien für Mitgliedseinrichtungen im VPK Baden-Württemberg
Die Leitlinien sollen dazu beitragen, dass sich alle Mitgliedseinrichtungen im Klaren darüber sind, dass sie den VPK-internen qualitativen und ethischen Ansprüchen im Rahmen ihrer Arbeit in der öffentlichen Jugendhilfe entsprechen. Der Verband kann seine Aufgaben nach innen und außen nur dann glaubhaft und wirksam erfüllen, wenn er davon ausgehen kann, dass die ihm angeschlossenen Einrichtungen diese Grundlagen beachten und erfüllen.
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Grundlegendes
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- Wir sehen unsere Aufgabe in einem auf gegenseitigem Vertrauen und fachlicher Zusammenarbeit gründenden Verbundsystem in der Jugend- und Sozialhilfe. Wir wollen den öffentlichen Trägern, Eltern, Sorgeberechtigten und den jungen Menschen ein vertrauenswürdiger, fachlich kompetenter, verlässlicher und flexibel handelnder Partner sein.
- Wir orientieren uns bei der Durchführung unseres Auftrags und beim Ergebnis unserer Arbeit an einem qualitativ hohen Niveau. Die Dienstleistung wird vom öffentlichen Träger, dem Leistungserbringer und den Leistungsberechtigten gemeinsam verantwortet.
- Grundlagen für die Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind das Grundgesetz, die Sozialgesetzbücher II, VIII, IX und XII sowie die dazu ergangenen Bestimmungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Die entsprechenden Verpflichtungen werden eingehalten.
- § 1 Abs.1 des SGB VIII "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Perönlichkeit" wird als Generalklausel und Leitnorm der fachlichen Arbeit anerkannt und umgesetzt.
- Wir arbeiten auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung und/oder Konzeption. Daten und Auflagen der Betriebserlaubnis werden mit äußerster Sorgfalt beachtet. Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung legen Art, Umfang und Qualität der tatsächlich erbrachten Leis-tung fest.
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Grundhaltung den Bewohnern und Familien gegenüber
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- Wir legen Wert darauf, dass in unserer Einrichtung alle Bewohner wertgeschätzt und akzeptiert werden - unabhängig von Herkunft, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, Begabung, Geschlecht, Aussehen, Umgänglichkeit und Lebensentwurf. Eine solche Haltung den uns anvertrauten Menschen nahe zu bringen kann nur dann gelingen, wenn sie auch zwischen den Fachkräften verwirklicht und vorgelebt wird.
- Wir achten, wahren und fördern dabei insbesondere das Recht der uns anvertrauten Menschen auf
- Körperliche Unversehrtheit
- Psychische Unverletzlichkeit (Schutz vor psychischen Verletzungen, Diskriminierungen)
- Entfaltung der Persönlichkeit im Rahmen der Zielabsprachen des Hilfeplans
- Wahrung ihrer Eigentumsrechte
- Vertraulichkeit und Schutz ihrer Daten
- Wir wollen den jungen Menschen dazu verhelfen, die im Laufe ihrer Biographien entstandenen Lücken in der Persönlichkeitsentwicklung so auszufüllen wie es ihrem eigenen Wesen entspricht. Unabhängig von der jeweilig fachlich theoretischen Orientierung unserer Einrichtung wird in der praktischen Arbeit mit den betreuten Menschen dort angesetzt, wo Fähigkeiten und Tendenzen zur erfolgreichen Bewältigung von Entwicklungsaufgaben erkennbar sind.
- Wir sehen unsere Aufgabe auch darin, eine soziale Anwaltschaft für die bei uns betreuten Menschen wahrzunehmen und ihre oft wenig beachteten Interessen zu unterstützen.
- Ziel unserer Hilfeangebote ist die Umsetzung veränderter Handlungsperspektiven im Alltag. Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass die Hilfen - entsprechend den aktuellen Möglichkeiten des betreuten Menschen - eine nahe Alltagsorientierung aufweisen. Dies verwirklichen wir auch durch Rückkoppelung der Hilfe für das Kind an die Familie und das Lebensumfeld sowie Kooperation mit Institutionen im Umfeld. Wir praktizieren gezielte, auf den speziellen Bedarf abgestimmte Eltern- und Familienarbeit und/oder Aufteilung dieser Aufgabe mit anderen Fachdiensten, auf Grundlage der Hilfeplanung.
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Die Rollen von öffentlichem Träger und Leistungserbringer
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- Dem öffentlichen Jugendhilfeträger obliegt die Entscheidungsbefugnis bzgl. der Hilfegewährung, der Festlegung von Umfang, Intensität und Dauer der Hilfe. Auf der Basis einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit sollten die gemeinsamen Erfahrungen aller Beteiligten hierbei a-däquat berücksichtigt werden.
- Wir orientieren unsere Leistungsangebote an dem vom öffentlichen Träger benannten Bedarf und dessen Zielvorstellungen sowie den fachlichen Notwendigkeiten. Unsere Einrichtung schafft für die Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrags im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch spezielle pädagogi-sche und therapeutische Rahmenbedingungen. Wir stellen professionelles, fachliches Handeln sowie spezielles Fachwissen zur Verfügung.
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Merkmale der Strukturqualität
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- Alle Entscheidungs- und Organisationsprozesse orientieren sich am individuellen pädagogischen und/oder therapeutischen Bedarf der betreuten Menschen.
- Wir verfügen über ein angemessenes Informations-, Koordinations- und Dokumentationssystem. Dort werden alle relevanten, internen Prozesse dokumentiert. Alle an einem Prozess Beteiligten haben Zugang zu den für sie relevanten Anteilen der Dokumentation.
- Im Rahmen der Bezugsbetreuung streben wir eine hohe Personalkontinuität an. Wir gewährleisten die ständige Erreichbarkeit eines Verantwortungs- und Entscheidungsträgers.
- Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist eine fachliche Wissensbasis, welche die aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. Die Weiterentwicklung von fachlicher Qualifikation und persönlicher Kom-petenz der MitarbeiterInnen gewährleisten wir durch fachliche Anleitung, Fort- und Weiterbildung sowie durch Supervision.
- Wir gewährleisten eine positive Personalentwicklung, förderliche Arbeitsbedingungen sowie eine angemessene Bezahlung von MitarbeiternInnen. Raum- und Sachausstattung entsprechen den zu erbringenden Leistungen und Notwendigkeiten.
- Wir gewährleisten die Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften mit entsprechender Qualifikation und persönlicher Eignung gemäß der Entgeltvereinbarung und Leistungsbeschreibung. Unsere Führungskräfte sind sich der Gesamtverantwortung bewusst und für die Führungsaufgabe persönlich geeignet.
- Wir verfügen über einen Dienstplan, der sich am individuellen pädagogischen Bedarf der Betreuten orientiert. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstplanung werden die Belange des gemeinsamen Auftrags, die der Einrichtung sowie die Belange des Arbeitsnehmers berücksichtigt.
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Merkmale der Prozess- und Ergebnisqualität
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- Wir verstehen unter Prozessqualität, dass wesentliche Schlüsselprozesse der Arbeit mit den dazugehörigen Zielen, Verantwortlichkeiten und Mitteln festgelegt, beschrieben und aufeinander abgestimmt sind. Wichtige Prozessmerkmale sind für uns z.B.:
- Angemessenheit bei der Problembearbeitung
- Lösungsorientiertes Vorgehen
- Orientierung an den Ressourcen
- Koordiniertes und strukturiertes Vorgehen
- Einhaltung der Qualitätsstandards in unserer Einrichtung
- Individualisierung der Hilfen
- Partizipation möglichst aller Prozessbeteiligten (Eltern/Sorgeberchtigte, Kind, Jugendamt)
- Transparenz, Nachvollziehbarkeit der Prozesse und Information darüber an die am Prozess Beteiligten
- Bedarfsgerechte, zeitnahe Zügigkeit in Prozessabläufen
- Wir gewährleisten Transparenz hinsichtlich
- der Ausgestaltung und Umsetzung des Hilfeplans,
- der erbrachten Leistungen und ihrer Wirksamkeit,
- der fachlichen Standards,
- der angewandten Konzepte und Methoden sowie deren Konkretisierung,
- der Nachvollziehbarkeit fachlicher Aussagen, Begründungen und perspektivischen Empfehlungen,
- der Strukturen für Planung, Steuerung und Verlauf des Hilfeprozesses.
- Wir führen in regelmäßigen Abständen eine verlaufs- und ergebnisorientierte Beobachtung der Hilfeprozesse durch, in die alle Beteiligten eingebunden sind. Dabei findet eine strukturierte Reflexion der Wirksamkeit von Prozessen sowie der förderlichen und erschwerenden Faktoren statt.
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Krisen: Prävention - Management - Aufarbeitung
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- Unsere Mitarbeiter werden präventiv durch Ausbildung und flexible Handlungskonzepte (Leitfäden) auf Krisen vorbereitet.
- Im Krisenfall stellen wir die rechtzeitige Erfüllung der Informationspflichten und Beteiligung aller Betroffenen sowie die Dokumentation der Krise und ihrer Bewältigung sicher. Das akute Krisenmanagement wird von allen Beteiligten durch ein Höchstmaß an Offenheit, Kommunikationsfähigkeit und Selbstreflektion unterstützt. Unter Umständen beteiligen wir externe Fachleute und Institutionen an der Krisenbewältigung.
- Durch Reflexion und Aufarbeitung der Krisen werden innerhalb der Einrichtung gegebenenfalls Veränderungsprozesse in Gang gesetzt.
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Wirtschaftlichkeit
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- Zur Erfüllung unseres Auftrages und zur Absicherung der Arbeitsplätze beruhen die Entscheidungen und Handlungen unseres Trägers auf der Verantwortung gegenüber der Existenzsicherung der Ein-richtung. Die wirtschaftliche Führung der Einrichtung erfolgt kostenbewusst und effizient.
- Zur Erfüllung unseres Auftrages und Sicherstellung der Existenz der Einrichtung werden zu jedem Zeitpunkt auch folgende Aspekte berücksichtigt:
- Pläne für Krankheits- und Urlausbsvertretung
- Funktionierendes Krisenmanagement
- Vorausschauendes Risikomanagement
- Konzepte für die Unternehmensnachfolge
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Mitgliedschaft im VPK
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- Wir berücksichtigen in angemessener Weise die Interessen des VPK bei unserem Auftreten und unseren Entscheidungen. Wir sind uns darüber bewusst, dass unsere Arbeit auch auf den Verband als Ganzes Auswirkungen hat.
- Wir erklären uns ausdrücklich dazu bereit zu informieren, offen zusammen zu arbeiten und in jeder erdenklichen Weise zur Lösung von Problemen bei zu tragen. Dazu gehört auch die Freigabe des Informationsaustausches zwischen Heimaufsicht und Verbandsleitung.
- Der VPK wird von uns bei allen wesentlichen Fragen der Betriebserlaubnis und/oder einer anlassbezogenen Prüfung rechtzeitig beteiligt, der dazu erforderliche Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörde und Spitzenverband wird akzeptiert. Der Spitzenverband wird laufend über Änderungen der Vereinbarungen informiert. Er sollte am Qualitätsentwicklungsverfahren beteiligt werden.
- Ein offener und transparenter von Wertschätzung getragener Informationsaustausch zwischen Verband und den Mitgliedern wird wechselseitig erfüllt. Dies setzt den Verband bedarfsweise in die Lage, dem Mitglied die gewünschte und erforderliche Hilfe und Unterstützung geben zu können.
- Unsere Bereitschaft zur aktiven und kollegialen Mitarbeit in den Gremien des Spitzenverbandes liegt vor.
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Hinweis: Die Verabschiedung dieser Leitlinien erfolgte auf der Mitgliederversammlung am 09.05.2006 in Esslingen
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