Schutzkonzepte

Handreichung zur Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes
Martin Adam, Andreas Schrenk

Verantwortung übernehmen – unter diesem Leitgedanken steht die Arbeit des VPK seit vielen Jahren. Auch die „Handreichung zur Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes“ ist ein starker Ausdruck dafür, wie verantwortungsvoll sich der VPK dem Kinderschutz stellt und wie engagiert er seine Mitglieder auf dem Weg zu Schutzkonzepten in den Einrichtungen vor Ort unterstützt und motiviert.

Wir wissen, dass Handreichungen in der täglichen Praxis als wertvoll und unterstützend empfunden werden. Sie geben Orientierung und Sicherheit und bieten viele praktische Materialien und Hilfestellungen, wie der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen verbessert werden kann. Klare und transparente Regelungen sowie eine beteiligungs-orientierte Kultur der Aufmerksamkeit und der Achtung von Grenzen kann betroffene Mädchen und Jungen ermutigen, über das ihnen zugefügte Leid zu sprechen, potenzielle Täter und Täterinnen abschrecken und ein Klima schaffen, in dem Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt geschützt sind.

Genau hier setzt die Handreichung an. Auf hohem fachlichen Niveau stellt sie Modelle und Vorschläge zu Schutzkonzepten vor, wie sie in der Wissenschah und im fachpolitischen Diskurs zum Kinderschutz entwickelt werden.

Band 4 der VPK-Schriftenreihe ist im Klaus Münstermann Verlag erschienen und kann über den VPK-Bundesverband bezogen werden.

Im Herbst 2017 wurde bekannt, dass ein damals neunjähriger Junge nicht nur von seiner Mutter und ihrem
Freund auf schwerste Weise sexuell missbraucht, sondern auch über das Darknet weiteren Männern gegen
Geld zu diesem Zweck angeboten und von diesen missbraucht worden war.

Der „Staufener Missbrauchsfall“ hat wegen des bedrückenden Schicksals des betroffenen Kindes in der
Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit gefunden und zu der Frage geführt, ob von den beteiligten staatlichen
Institutionen Fehler gemacht wurden, bei deren Vermeidung das Martyrium des Jungen früher hätte
beendet werden können.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Erkenntnisse aus den Ereignissen zum Anlass genommen, eine Kommission einzusetzen, um die Verfahren des Kinderschutzes auf allen Ebenen zu analysieren und mögliche Handlungsbedarfe herauszuarbeiten.

Eine Kurzfassung des Abschlussberichts finden sie hier.