Unsere Mitgliedseinrichtungen
Entscheidung des Vorstandes über die Aufnahme oder Ablehnung des Aufnahmeantrages
Fördermitgliedschaft während der Gründungsphase (befristet auf 1 Jahr bzw. Erteilung der Betriebserlaubnis)
Innerhalb der Fördermitgliedschaft:
Beratung / Unterstützung durch Fachreferentin / Verbandsberater
Einrichtungsbesuch durch Vorstand / Fachreferentin
Qualitätskriterien Bewertung im Rahmen des Einrichtungsbesuches
Verhaltenskodex des VPK Bewertung / Selbsteinschätzung der Einrichtung
Auswertung der Fördermitgliedschaft
Entscheidung des Vorstandes
Aufnahme Mitglied
Hinweise:
Eine gültige Betriebserlaubnis wird beim zuständigen Landesjugendamt beantragt.
Die Entgeltvereinbarung wird beim und mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt verhandelt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.