Rahmenvertrag
Der "neue" bzw. überarbeitete Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII wurde am 27. September 2016 von der KKJH (Kommission Kinder- und Jugendhilfe) einstimmig verabschiedet.
Alle Anlagen wurden entsprechend angepasst und überarbeitet. (Dabei wurden auch die Nummerierungen der Anlagen geändert!)
Die Anlage 4 zur Schule E (Jetzt SBBZ) wurde vollständig neu gefasst. Die KKJH hat hier jetzt eine gemeinsame Erklärung verfasst. Neue Schulen sind damit nun auch verhandelbar!
Uns ist damit etwas gelungen, was in vielen anderen Bundesländern nicht gelingt. Außerdem hat der Prozess gezeigt, dass das aktuelle SGB VIII funktioniert und Steuerung sowie Aushandlungsprozesse gelingen können.