Politikfrühstück in Stuttgart am 16. Mai 2019

Am 16. Mai 2019 hatte der VPK Baden-Württemberg Mitglieder des Sozial- und Bildungsausschusses zum Politikgespräch in das Restaurant Plenum im Stuttgarter Landtag eingeladen.

Erfreulicherweise sind wieder zahlreiche Abgeordnete dieser Einladung gefolgt. Politiker*innen aus den Fraktionen der Grünen, CDU, SPD und FDP beteiligten sich an einem regen Austausch mit Vorstands- und Beiratsmitgliedern des VPK.

Der Vorsitzende des Landesverbandes, Martin Adam, begrüßte alle Anwesenden und stellte zunächst den VPK mit seinen Stärken und Zielen vor. Er berichtete über die derzeit im Vordergrund stehenden Themen des VPK.
 

  • Teilnahme privater Träger im Landesjugendhilfeausschuss
    Das LKJHG sieht keine Beteiligung privatgewerblicher Träger im Landesjugendhilfeausschuss vor. Der VPK Baden-Württemberg sieht hier eine Ungleichbehandlung, die in der Sache nicht förderlich ist.
    Wir halten deshalb eine entsprechende Gesetzesänderung auf Landesebene für dringend geboten, um auch privat-gewerblichen Trägern die Möglichkeit zu geben, ihre Expertise auf Landesebene einbringen zu können.
     
  • Teilnahme am Arbeitskreis des Ministeriums zur Entwicklung eines ombudschaftlichen Systems in Folge des Projektes Ombudschaft in der Jugendhilfe
    In der vom Caritas-Verband gegründeten Initiative war unser Verband einer der ersten, der seine Unterstützung fest zugesagt hat. Leider wurde der VPK auch vom Projekt Ombudschaft in der Jugendhilfe aus formellen Gründen ausgeschlossen. Im Lenkungskreis des Projektes sind wir nur noch als Gast vertreten. Für eine Teilnahme am Arbeitskreis des Ministeriums wurden wir ebenfalls nicht angefragt.

  • Mangel an Therapie- und Diagnostikplätzen
    Die Wartelisten für Therapieplätze sind lang. Für Kinder und Jugendliche mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ist dies hochproblematisch, weil hierdurch erhebliche Verzögerungen für eine notwendige Hilfeleistung eintreten.
     
  • Arbeitszeitgesetz
    Die Kinder- und Jugendhilfe bewegt sich mit den geltenden Voraussetzungen des Arbeitszeitgesetzes in dem Spannungsfeld, auf der einen Seite den arbeitsschutzrechtlichen Begrenzungen zum Schutz der Fachkräfte gerecht zu werden, auf der anderen Seite aber die Notwendigkeit einer umfassenden Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit deren Bedarfen und Bedürfnissen sicherstellen zu müssen. Das pädagogisch wünschenswerte Ziel einer Beziehungskontinuität ist dem Grunde nach nur dann erreichbar, wenn sich eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe am Familienmodell orientiert. Dies aber führt zwangsläufig zu einer längeren Arbeitszeit der jeweiligen Bezugspersonen und stellt die Einrichtungen vor kaum lösbare Herausforderungen.

Abschließend forderte Herr Adam im Sinne der Demokratie einen Sitz des VPK Baden-Württemberg in den Jugendhilfeausschüssen. Im Gegensatz zu den Verbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege ist der VPK hier nicht vertreten. Hierzu gab es Rückmeldungen von Politiker*innen, das Anliegen in die Parteien einzubringen und im Ausschuss zu beraten.

Im Anschluss wurden auch die positiven Entwicklungen gewürdigt und es ergaben sich noch viele einzelne Gespräche in angenehmer Atmosphäre zwischen Vertreter*innen des VPK und Mitgliedern des Sozial- und Bildungsausschusses.

Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr wieder großen Zuspruch zum Politikgespräch hatten und die vielen teilnehmenden Politiker*innen damit ihr Interesse und ihre Wertschätzung für die Arbeit des VPK Baden-Württemberg zum Ausdruck brachten.

VPK-Geschäftsstelle, Juni 2019

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