"Schutzkonzepte werden gem. SGB VIII verpflichtend"

"BLENDED LEARNING PROGRAMM" zur Entwicklung eines einrichtungsindividuellen Schutzkonzeptes ist ONLINE

Die unmittelbar bevorstehende Reform des SGB VIII (KJSG) fordert von Einrichtungen der Jugendhilfe, individuelle Gewaltschutzkonzepte und Beschwerdemöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Einrichtungen nachzuweisen. Ausdrücklich gelten diese Voraussetzungen auch für bestehende Einrichtungen mit wirksamen Betriebserlaubnissen. Einrichtungen, die diese Voraussetzungen nach wie vor nicht erfüllen, haben insoweit einen dringenden Handlungsbedarf, da am Fortbestand des alten Rechts kein schutzwürdiges Interesse besteht und mithin die Betriebserlaubnis erlöschen könnte.

Vor diesem Hintergrund und zur weitergehenden Unterstützung seiner Mitglieder für diese dringende Aufgabe hat der VPK Herrn Prof. Dr. Andreas Schrenk beauftragt, ein ONLINE-Programm zu entwickeln, damit Einrichtungen die Entwicklung und Umsetzung zeit- und zielgerecht als auch zeitsparend durchführen können.

Das Programm liegt nun vor und kann ONLINE genutzt werden.

Innovativ. Wirksam. Kostengünstig.

Die teilnehmenden Einrichtungen werden mit Hilfe einer App (Flourister) bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes über mehrere Monate unterstützt und begleitet. Es werden u.a. auch Materialien zur Verfügung gestellt, die an den individuellen Bedingungen und Anforderungen der Einrichtungen orientiert sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Anmeldung

Das Programm beginnt am 12.04.2021.
Die Anmeldung ist ab sofort hier möglich.

Die Pressemitteilung des VPK-Bundesverbandes vom 4.02.2021 können Sie hier nachlesen:

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