Broschüre "Strategie Masterplan Kinderschutz für Baden-Württemberg"
Der rechtliche Rahmen für den Kinderschutz ergibt sich aus dem Zusammenspiel der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen der UN-Kinderrechtskonvention, der Verfassung des Landes Baden-Württemberg, des Grundgesetzes (GG), des Bürgerlichen Gesetzbuchs , des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII), des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie des Kinderschutzgesetzes und des Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg.
Unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration wurde eine Strategie zur Stärkung des Kinderschutzes im Land entwickelt.
Die Strategie baut auf den bestehenden Aktivitäten im Land auf und ist als ein dynamischer Prozess zu verstehen, der sich kontinuierlich fortentwickelt und aktuelle fachliche, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen kann.
Der Strategie Masterplan Kinderschutz liegt ein umfassendes Verständnis von Kinderschutz zugrunde. Sie versteht Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in einer Verantwortungsgemeinschaft über alle Ebenen und Bereiche hinweg wahrgenommen werden muss. Ein wirksamer Kinderschutz erfordert system- und sektorenübergreifende Zusammenarbeit – insbesondere zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen und dem Gesundheitswesen. Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft tragen dabei gemeinsam Verantwortung: Während Bund und Länder insbesondere Regelungs-, Anregungs- und Unterstützungsfunktionen wahrnehmen, übernehmen die Kommunen als zentrale Akteure vor Ort die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Kinderschutzes. Hierbei erfolgt eine strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen ihrer Gesamt- und Planungsverantwortung, §§ 81, 79 SGB VIII.
Flankiert werden die Aufgaben der öffentlichen Stellen durch eine in Bezug auf den Kinderschutz sensibilisierte, wachsame und verantwortlich handelnde Zivilgesellschaft. Des Weiteren nimmt die Strategie verschiedene Gewaltformen gleichermaßen in den Blick – darunter unter anderem psychische, physische, sexualisierte, digitalisierte, mediatisierte, institutionelle Gewalt und Vernachlässigung.